Bereiche - Betriebsarztzentrum Göttingen

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Bereiche

Der Betriebsarzt > betriebsspezifische Betreuung

im folgenden möchten wir Ihnen die Bereiche vorstellen, in denen wir für Sie tätig sind
Allgemeines zur spezifischen Betreuung nach DGUV2

nachfolgende Informationen, wobei es sich im Wesentlichen um spezifische Betreuungsleistungen handelt, werden durch die Verordnung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz: baua) festgelegt.


Beispiele nach DGUVV2 wären:
  • Arb.med. Vorsorge (früher G-Untersuchungen)
  • Eignungsuntersuchungen (früher G25/G41...)
  • Einstellungsuntersuchungen
....

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

werden in der Verordnung
Arbeitsschutz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

beschrieben.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat diese Publikation (Ausgabe 2013) veröffentlicht.
Ebenso das "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" hat diese aktuellen Verordnungen veröffentlicht.

Eignungsuntersuchungen

Eignunsguntersuchungen, sind ebenfalls gesetzlich festgehalten in der DGUVV2 und können hier nachgelesen werden. Darunter zählt auch die Fahrerlaubnisuntersuchung auf Grundlage der FEV (Fahrerlaubnisverordnung G25) welche hier nachlesbar ist.

Einstellungsuntersuchungen

Einstellungsuntersuchungen mit Beratung zur künftigen Tätigkeit (vor Antritt bzw. Probezeit)
Inhalt der Untersuchungen und Eignungsgrenzen in Absprache mit dem Auftraggeber.

FEV Gutachten

- nähere Beschreibung folgt -

Betriebliches Eingliederungsmanagment (BEM)

nach SGB IX, §167, Abs. 2

betriebsärztliche Beratung

im Rahmen der Wiedereingliederung nach "Hamburger Modell"

Ziel der stufenweisen Wiedereingliederung ist es, Beschäftigte unter  ärztlicher Aufsicht wieder an die volle Arbeitsbelastung zu gewöhnen.  Die stufenweise Wiedereingliederung ist auch unter dem Begriff  „Hamburger Modell“ bekannt.

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